Non Scalpel Vasektomie (NSV)
Die Sterilisation beim Mann ist eine der sichersten Methoden der dauerhaften Empfängnisverhütung (Pearl-Index P=0,1-0,3).
Dabei wird der Samenleiter, ein Schlauch der den Nebenhoden mit der Prostata verbindet, durchtrennt. Da der allergrößte Teil eines Samenergusses (Ejakulat) aus der Prostata und den Samenbläßchen stammt, verändert sich der Samenerguss praktisch nicht. Es fehlen nur die Samenfäden (Spermien). An den männlichen Hormonen ändert sich nichts. Diese werden weiterhin über die Blutbahn transportiert.
Da der Eingriff als unumkehrbar gilt, muss man sich diesen gut überlegen. Durch Änderungen in der Lebensplanung kann später wieder ein Kinderwunsch entstehen. In diesen (seltenen) Fällen ist es manchmal möglich, durch eine sog. Refertilisierungs-Operation die Samenleiter wieder duchgängig zu machen.
Man(n) ist nach dem Eingriff nicht sofort unfruchtbar. In den Samenblasen, die hinter der Prostata liegen, werden Samenfäden (Spermien) gespeichert. Diese Speicher müssen erst völlig durch Ejakulationen entleert werden. Durch Untersuchungen des Samenergusses wird geprüft, ob noch Spermien vorhanden sind. Erst wenn wiederholt keine Spermien mehr sichtbar sind, kann auf die zusätzliche Verhütung verzichtet werden.
Als einer der wenigen Urologen in Schleswig-Holstein und Hamburg führe ich die non-scalpel-Vasektomie (NSV) durch. Dies ist ein besonders schonendes Verfahren zur Sterilisation des Mannes.
Der Eingriff wird üblicherweise in örtlicher Betäubung durchgeführt. Auf jeder Seite des Hodensackes wird durch eine winzige Hautöffnung der Samenleiter hervorgeholt, wenigstens 2 cm durchtrennt und entfernt. Die Enden werden unterbunden und elektrisch verschorft.
Die Öffnung ist so klein, daß normalerweise keine Naht zum Verschluß nötig ist.
Dieses Verfahren zeichnet sich gegenüber der herkömmlichen Methode mit dem Skalpell durch wesentlich weniger Nebenwirkungen und meist weniger Schmerzen (ausser leichtem Ziehen) nach dem Eingriff aus.
Die Kosten dieses Eingriffes werden meist nicht von den Krankenkassen übernommen. Ausnahmen sind begründete medizinische Indikationen (Chemotherapie, Gefährdung der Ehefrau durch Schwangerschaften etc.).